DSGVO- und Cookie-Vorschriften

Alles, was Sie über die europäischen Datenschutzvorschriften und die Cookie-Verwaltung wissen müssen

gavel Die DSGVO und Cookies

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - EU-Verordnung 2016/679) ist die europäische Verordnung zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Seit dem 25. Mai 2018 in Kraft, hat die DSGVO die Art und Weise revolutioniert, wie Unternehmen Online-Nutzerdaten verwalten müssen.

In Bezug auf Cookies und Tracking-Technologien legt die DSGVO fest, dass die Einwilligung des Nutzers frei, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein muss. Dies bedeutet, dass jede Website, die nicht wesentliche Cookies verwendet, vor deren Installation eine ausdrückliche Einwilligung einholen muss.

Wichtig: Die DSGVO gilt für alle Websites, die Daten von Nutzern verarbeiten, die in der Europäischen Union ansässig sind, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Für wen gilt die DSGVO?

  • Websites und E-Commerce-Plattformen, die EU-Nutzerdaten erfassen
  • Web- und Mobile-Anwendungen, die Cookies oder Tracking-Technologien verwenden
  • Plattformen, die Dienste für Nutzer in der Europäischen Union anbieten
  • Jede Online-Aktivität, die personenbezogene Daten europäischer Bürger verarbeitet

policy Richtlinien der Datenschutzbehörde 2022

Mit der Verfügung vom 10. Juni 2021 (in Kraft seit 9. Januar 2022) hat die Datenschutzbehörde die neuen „Richtlinien zu Cookies und anderen Tracking-Tools" veröffentlicht. Diese Richtlinien haben wichtige Änderungen eingeführt, die jede Website einhalten muss.

Die wichtigsten Neuerungen

block Präventive Blockierung

Nicht wesentliche Cookies müssen blockiert werden, bis der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.

close Ablehnen-Schaltfläche

Das Banner muss eine Ablehnen-Schaltfläche mit der gleichen Sichtbarkeit wie die Akzeptieren-Schaltfläche haben.

tune Granulare Einwilligung

Der Nutzer muss einzeln wählen können, welche Cookie-Kategorien er akzeptiert.

no_encryption Kein Cookie-Wall

Es ist nicht gestattet, den Zugang zur Website von der Cookie-Akzeptanz abhängig zu machen (mit einigen Ausnahmen).

swipe_down Kein Scrollen als Einwilligung

Das Scrollen der Seite kann nicht mehr als gültige Form der Einwilligung betrachtet werden.

settings_backup_restore Widerruf der Einwilligung

Der Nutzer muss seine Einwilligung jederzeit auf einfache und schnelle Weise widerrufen können.

Gültigkeit der Einwilligung

Die Cookie-Einwilligung hat eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten, nach deren Ablauf das Banner dem Nutzer erneut angezeigt werden muss. Darüber hinaus muss die Einwilligung dokumentiert und aufbewahrt werden, um die Konformität bei Kontrollen nachweisen zu können.

checklist Technische Anforderungen für die Konformität

Um den Vorschriften zu entsprechen, muss Ihre Website eine Reihe spezifischer technischer Anforderungen erfüllen. Hier ist eine vollständige Liste dessen, was implementiert werden muss:

Cookie Banner

  • Muss beim ersten Besuch des Nutzers erscheinen
  • Muss eine klare und verständliche Kurzinformation enthalten
  • Muss eine Akzeptieren- und eine Ablehnen-Schaltfläche mit gleicher Sichtbarkeit haben
  • Muss die granulare Verwaltung von Cookie-Kategorien ermöglichen
  • Muss jederzeit zugänglich sein, um Präferenzen zu ändern
  • Darf keine irreführenden Praktiken (Dark Patterns) verwenden

Präventive Skriptblockierung

  • Alle nicht wesentlichen Cookies müssen vor der Einwilligung blockiert werden
  • Drittanbieter-Skripte (Google Analytics, Facebook Pixel usw.) dürfen erst nach der Einwilligung geladen werden
  • Die Blockierung muss serverseitig oder über einen Tag Manager implementiert werden
  • Technische Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, sind von der Blockierung ausgenommen

Einwilligungsregister

  • Jede Einwilligung muss mit Zeitstempel registriert werden
  • Es muss möglich sein, den Nutzer zu identifizieren, der die Einwilligung erteilt hat
  • Die geäußerten Präferenzen müssen aufbewahrt werden
  • Das Register muss für eventuelle Prüfungen durch die Behörde zugänglich sein

Erforderliche Dokumentation

  • Aktualisierte und detaillierte Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie mit vollständiger Liste der verwendeten Cookies
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern)

history Das Einwilligungsarchiv

Das Einwilligungsarchiv (oder Einwilligungsregister) ist eine durch die DSGVO eingeführte Verpflichtung, die von Verantwortlichen verlangt, nachweisen zu können, dass die Einwilligung tatsächlich eingeholt wurde. Dies gilt nicht nur für Cookies, sondern für jede Form der online gesammelten Einwilligung.

Art. 7 DSGVO: „Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat."

Was bedeutet das in der Praxis?

Jedes Mal, wenn ein Nutzer mit einem Einwilligungsmechanismus auf Ihrer Website interagiert (Cookie-Banner, Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung usw.), müssen Sie einen Nachweis dieser Einwilligung aufbewahren. Dieser Nachweis muss umfassen, wer die Einwilligung erteilt hat, wann, wozu und wie.

Welche Einwilligungen archivieren?

Alle über Ihre Website gesammelten Einwilligungen müssen archiviert und aufbewahrt werden. Hier sind die wichtigsten:

cookie Cookie-Einwilligung

Jede Interaktion mit dem Cookie-Banner muss mit den geäußerten Präferenzen aufgezeichnet werden.

mail Kontaktformular

Die über Kontaktformulare erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung.

newspaper Newsletter

Die Newsletter-Anmeldung mit Einwilligungsnachweis (Double-Opt-in).

shopping_cart E-Commerce

Einwilligungen zu Nutzungsbedingungen, Marketing und Profiling.

person_add Benutzerregistrierung

Die bei der Kontoerstellung erteilte Einwilligung.

campaign Marketing & Profiling

Spezifische Einwilligungen für Direktmarketing- und Profiling-Aktivitäten.

Registerinhalt

Jeder Eintrag im Einwilligungsregister muss folgende Informationen enthalten:

  • Nutzerkennung: E-Mail, Benutzer-ID oder andere eindeutige Kennung
  • Zeitstempel: Genaues Datum und Uhrzeit der Einwilligungserteilung
  • Art der Einwilligung: Cookie, Datenschutzrichtlinie, Marketing usw.
  • Informationsversion: Welcher Version der Datenschutz-/Cookie-Richtlinie der Nutzer zugestimmt hat
  • Methode: Wie die Einwilligung eingeholt wurde (Banner, Formular, Kontrollkästchen usw.)

Achtung: Die fehlende Aufbewahrung von Einwilligungen kann zu erheblichen Sanktionen führen. Bei einer Inspektion müssen Sie nachweisen können, dass jede Einwilligung rechtmäßig eingeholt wurde.

Consentio automatisiert die Erfassung und Archivierung aller Einwilligungen und erstellt ein vollständiges, prüfungssicheres Register, das jederzeit für Inspektionen verfügbar ist.

warning Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der DSGVO-Vorschriften und der Richtlinien der Datenschutzbehörde kann zu sehr schweren Verwaltungsstrafen führen. Die Bußgelder können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Höchststrafe: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Beispiele für Sanktionen in Italien

  • Fehlendes Cookie-Banner: Strafen von 10.000 € bis 120.000 €
  • Cookies ohne Einwilligung installiert: Strafen von 6.000 € bis 36.000 € pro Verstoß
  • Unzureichende Datenschutzerklärung: Strafen von 6.000 € bis 36.000 €
  • Fehlende Einwilligungsregistrierung: Strafen bis zu 20.000.000 € oder 4 % des Umsatzes
  • Nicht konforme Datenübertragung außerhalb der EU: Strafen bis zu 20.000.000 € oder 4 % des Umsatzes

Riskieren Sie keine Sanktionen, die Ihr Unternehmen in die Knie zwingen könnten. DSGVO-Konformität ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Consentio hilft Ihnen, in wenigen Minuten konform zu werden.

Möchten Sie prüfen, ob Ihre Website konform ist?

Nutzen Sie unser kostenloses Überprüfungstool, um den Konformitätsstatus Ihrer Website zu ermitteln.

search Kostenlose Überprüfung